Als Reisepapier wird häufig ein gültiger EWR Personalausweis oder ein Reisepass verlangt. Das Kürzel EWR steht für „Europäischer Wirtschaftsraum”. EWR Personalausweise besitzen also alle Bürger aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums.
Anstelle des EWR Personalausweises kann auch ein gültiger Reisepass als Reisepapier vorgelegt werden. Der Reisepass ist ein Erfordernis, wenn Bürger, beispielsweise aus Deutschland, in ein Land mit Reisepasspflicht für die Einreise reisen. Für die Einreise in viele Staaten außerhalb der EU muss der Reisepass auch noch mit dem erforderlichen Einreisevisum versehen sein.
EWR Personalausweis und Reisen innerhalb der EU
- Nach dem Schengenabkommen gibt es innerhalb der Europäischen Union Reisefreiheit. Für die Reise in ein Land der EU ist ein gültiger Personalausweis ausreichend. Reisende, die aus einem Land außerhalb der EU in ein Land der EU einreisen, benötigen einen internationalen Reisepass.
Brauchen Kinder einen Personalausweis?
Auch Kinder benötigen einen gültigen EWR Personalausweis für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Seit dem 1.1.2006 wird der frühere Kinderausweis nicht mehr ausgestellt.
Gültig sind seitdem die neuen Kinderreisepässe mit einem Lichtbild. Allerdings akzeptieren die Behörden in vielen Ländern der EU weiterhin noch einen alten Kinderausweis, sofern dieser noch nicht abgelaufen ist.
Ausweispflicht auf Flügen innerhalb der EU
Für Flugreisen innerhalb der EU muss immer ein Reisedokument, also der EWR Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Eine allgemeingültige Bestimmung über das Mitführen des Personalausweises gibt es zwar für die gesamte EU und auch den Schengenraum nicht.
Dennoch sollten Reisende niemals ohne den Personalausweis ins Ausland reisen. Es gibt immer Situationen, in denen andere Papiere, wie beispielsweise der Führerschein, zur rechtsgültigen Legitimation nicht ausreichend sind. Nicht alle EU Länder sind auch Mitglieder des Schengenabkommens. Daher muss zum Beispiel in verschiedenen Ländern bei der Einreise der Personalausweis vorgelegt werden. Diese Länder sind:
- Irland
- Großbritannien/Nordirland
- Kroatien
- Rumänien
- Bulgarien
- Zypern
In verschiedenen Ländern gilt die Verpflichtung der Mitführung eines gültigen Ausweises oder Passes. Über entsprechende besondere, nationale Bestimmungen sollten sich Reisende vor Reiseantritt informieren.
Reisen mit einem vorläufigen EWR Personalausweis
Es kann immer einmal vorkommen, dass der Personalausweis verlorengeht, gestohlen wird oder dass der Ausweis abgelaufen ist. Was tun, wenn nun bereits eine Reise geplant ist?
Wer über einen gültigen deutschen Reisepass verfügt, kann mit diesem die Reise unbesorgt antreten. Ist kein Reisepass vorhanden, sollte für die Reise immer ein vorläufiger Reisepass statt eines vorläufigen Personalausweises beantragt werden.
>> Der elektronische Personalausweis – das sollten Sie darüber wissen (Deutschland)
Wie lange ist ein vorläufiger Reisepass/Personalausweis gültig?
In einigen Ländern der EU wird für den Aufenthalt im Land zwar auch ein vorläufiger Personalausweis anerkannt, allgemein ist dieser jedoch nicht als Reisedokument ausreichend. Sowohl ein vorläufiger Personalausweis wie auch der vorläufige Reisepass sind in ihrer Gültigkeit eng begrenzt. Die Reise sollte diesen Zeitraum nicht überschreiten.
Es gibt in Deutschland keine Verpflichtung, den Personalausweis ständig mit sich zu führen. Dennoch sollte jeder Bürger über gültige Ausweisdokumente verfügen. Bei Verlust oder Diebstahl ist ein vorläufiger Personalausweis zu beantragen, der auch in sehr kurzer Frist ausgestellt wird.
Reisen in die Schweiz und in die Türkei
Die Schweiz ist weder ein Mitglied der EU noch des EWR. Durch verschiedene Abkommen ist jedoch die Schweiz eng mit der EU verbunden, was sich auch bei den Reisebestimmungen bemerkbar macht. In die Schweiz können deutsche Reisende mit dem EWR Personalausweis, Kinder mit dem Kinderausweis, einreisen.
Die Türkei ist kein Mitglied der EU, allerdings seit vielen Jahren ein Beitrittskandidat der EU. Auch mit der Türkei gibt es verschiedene Abkommen, die die Einreise erleichtern. Deutsche Bürger können mit dem EWR Personalausweis, mit dem Reisepass, sogar mit einem vorläufigen Pass oder Personalausweis sehr unproblematisch einreisen.
Nicht verwirren lassen
Wer eine Reise plant und aufgefordert wird, den EWR Ausweis vorzulegen, sollte sich nicht verwirren lassen. Der EWR Personalausweis ist also kein gesondertes Ausweispapier, das noch eigens zu beantragen ist.
Der Forderung zur Vorlage eines ERW Personalausweises bei Fluggesellschaften wir einfach mit dem normalen Personalausweis Genüge getan. Die Bezeichnung EWR Personalausweis ist nicht eigens auf die Personalpapiere aufgedruckt. Die Gültigkeit als EWR-Ausweispapier ergibt sich ein durch die Ausstellung des Personalausweises oder der Identitätskarte in einem EWR Land.
Quellen und weiterführende Informationen für Österreich