Im Rahmen der Einkommensteuererklärung bietet sich die Möglichkeit, die zu zahlenden Steuern zu reduzieren, bzw. einen Teil der bereits durch die Lohnsteuer gezahlten Steuern zurückzuholen.
Wenn man selbst keinen Steuerberater engagiert hat, bietet es sich an, sich selbst über die aktuellen Besonderheiten des jeweiligen Jahres zu informieren, um so den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Es handelt sich schließlich um bares Geld.
Für Steuerpflichtige ist es daher interessant, die Beiträge für die Versicherungen und solche zur privaten Altersvorsorge steuerpflichtig geltend zu machen, da hier auf einfachem Wege Steuern gespart werden können. Schließlich wurden die Beiträge an die Versicherungen und die Beiträge zur Altersvorsorge ohnehin im laufenden Jahr gezahlt.
Fast jeder verfügt über eine private Haftpflichtversicherung.Diese ist auch sehr wichtig, da die verschiedenen Haftpflichtversicherungen gegen unterschiedliche Risiken absichern, für deren Kosten man oftmals nicht selbst aufkommen kann. Der Gesetzgeber kommt den Versicherten daher entgegen indem er erlaubt, dass die Beiträge für Haftpflichtversicherungen steuerlich absetzbar sind.
Beiträge zur Haftpflichtversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen absetzen
Der Gesetzgeber erkennt die Beträge für die Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung an und unterstützt damit die Bürger dabei, sich gegen eventuelle Risiken abzusichern. Neben den Haftpflichtversicherungen können Sie in der Steuererklärung auch andere getragenen Kosten als Vorsorgemaßnahmen angeben.
Die Ausgaben für die folgenden Versicherungen können steuerlich geltend gemacht werden:
- Altersvorsorge
- Arbeitslosenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Haftpflichtversicherung (z.B. Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Tierhalter-Haftpflicht)
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
Beiträge zur Privat-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung geltend machen
Ihre im Jahr der Steuererklärung gezahlten Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung können Sie als sogenannte „sonstige Vorsorgeaufwendung“ steuerlich berücksichtigt werden, wenn Sie Ihre gezahlten Beiträge in der Einkommensteuererlärung in der „Anlage Vorsorgeaufwände“ in die Zeilen 46 bis 50 eintragen. Hier können auch alle weiteren Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden, wie zum Beispiel Beiträge zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung (siehe weiter unter).
Folgende weitere Haftpflichtversicherungen können dort als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden:
- Tierhalterhaftpflicht
- Bauherrenhaftpflicht
- Jagdhaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Gewässerschaden-Haftpflicht
- Bootshaftpflicht
Um steuerminderde Auswände abzusetzen, müssen zunächst Einnahmen erzielt werden. Denn nur wenn Steuern festgesetzt werden, können diese folglich auch gemindert werden. Weiterhin ist zu beachten, dass bestimmte Höchstgrenzen festgelegt wurden, bis zu denen die Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. Hier ist zu beachten, dass sich diese Höchstgrenzen unterscheiden sich jedoch bei Angestellten, Beamten, Selbstständigen, Rentner und Pensionären.
Für Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre sind die eigenen Beträge zur Haftpflichtversicherung bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung absetzbar.
Selbstständigen steht ein Höchstbetrag von 2.800 Euro pro Steuerjahr in ihrer Einkommensteuererklärung zur Verfügung.
Für Ehepaare, die gemeinsam zur Einkommensteuer verlagt werden, d.h. die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, steht der gemeinsame Höchstbetrag, der sich aus der Summe der zustehenden Höchstbeträge jedes Ehegatten ergibt, in ihrer Einkommensteuererklärung zur Verfügung.
Besonderheiten der Kfz-Haftpflichtversicherung
Ein Teil der Kosten der Autoversicherung sind ebenfalls über die Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzbar und wirken damit steuermindernd.
Hier ist zu beachten, dass nur die Kfz-Haftpflicht steuerlich absetzbar ist.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann als sonstige Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung angegeben werden.