Der Begriff Umweltschutz, in der Umgangssprache auch als Ökologie, bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, damit die Menschen die Gesundheit des Planeten erhalten. Der Umweltschutz hat gleich mehrere Funktionen und Prinzipien.
Seine wesentlichen Punkte sind die Prävention, die Repression und die Reparation. Anders gesagt bedeutet das, die Beeinträchtigung vorzubeugen, die Beeinträchtigungen zurückzudrängen und die Naturressourcen wieder herzustellen. Darüber hinaus sollten die Verursacher in Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit der Umwelt übernehmen. Das ist das sogenannte Verursacherprinzip und ihre Nutzung darf nicht zum einseitigen Vorteil erfolgen, das regelt das Kooperationsprinzip.
Neben dem Umweltschutz gehören auch die ästhetischen und ethische Ansprüche dazu. Das Augenmerk liegt dabei auf den einzelnen Teilbereichen der Umwelt, also Boden, Wasser, Luft und Klima aber auch die Wechselwirkungen werden berücksichtigt.
Durch die immer größer werdende Weltbevölkerung und dem Streben nach hohen Lebensstandard in Beziehung mit einem ansteigenden globalen Netzwerk, sowie technischem sowie wissenschaftlichem Fortschritt.
Dadurch steigt die weltweite Wirtschaftsleistung immer weiter an. Das führt zu einem zunehmenden von Menschen beeinflussten Einfluss auf die allumfassende Biosphäre, die den Schutz der Umwelt immer wegweisender werden lässt. So gibt der vielfach renommierte Wissenschaftliche Kommission der Bundesregierung „Weltweite Umweltveränderungen“ in einer Expertise von 1999 dem Schutz der Umwelt die allerhöchste Priorität aus überlebenswichtigen Gründen und mahnt gleichzeitig davor, die Begrenztheit des Handels zu erkennen.
Das Umweltrecht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die den Schutz der Natur und die Erhaltung der Funktion ökologischer Systeme bezwecken. Weder in Österreich noch in Deutschland gibt es gleichartiges Umweltschutzgesetz. Nur in der Schweiz gibt es seit dem Jahr 1983 ein eigenständiges Umweltschutzgesetz.
Das EU-Umweltrecht hat hierbei einen großen Einfluss auf die Gesetze der Mitgliedsstaaten. Im Grundsatz der Grundrechte der EU garantiert die Europäische Union jedem Bürger: „Ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität müssen in die Politik der Union einbezogen und nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden.“ (Artikel 37).