Das Rückgaberecht macht es möglich. Kunden schicken Waren nicht nur zurück, weil es sich um eine Fehllieferung handelte, sondern auch, weil die Ware nicht gefällt oder nicht nutzbar ist. Gerade im Online-Bereich ist ist normal, dass Ware zurückgeschickt wird.
Für den Handel bedeutet dies einen enormen Mehraufwand, der einkalkuliert werden muss. Da der Händler diese Ware nicht immer als Neuware anpreisen und verkaufen kann, muss er andere Wege gehen, um sie erneut zu verkaufen. Stichworte hierbei sind B-Ware und Aktionsangebote. Ist die Ware immer noch originalverpackt und unversehrt, geht sie wieder als Neuware in den Verkauf.
Was ist B-Ware?
Unter B-Ware verstehen sich unterschiedliche Warensorten. Zurückgeschickte Ware, die nicht mehr neu oder originalverpackt ist, wird zu B-Ware, insofern sie keine Schäden aufweist.
Die Produkte entsprechen, qualitativ gesehen, Neuware. Auch die Garantie entspricht der von Originalware. Dennoch ist es nicht möglich diese zurückgeschickten Produkte als Neuware zu deklarieren. Deshalb wird B-Ware daraus. Meist ist diese ein wenig günstiger zu haben. Diese kann auch in Aktionsangeboten verkauft werden.
Was passiert mit anderer Ware?
Ist das Produkt unversehrt, geht es wieder als Neuware in den Verkauf. Hierzu wird es im Distributionszentrum des jeweiligen Händlers geprüft. Ware, die nicht mehr originalverpackt ist, auch nicht als B-Ware verkauft werden kann, geht nicht mehr in den Verkauf.
Dies geschieht dann, wenn Produkte defekt sind oder einen erheblichen Mangel aufweisen. Bei Kleidung kommt sie zumeist in die Altkleidersammlung. Andere Produkte werden gespendet oder tatsächlich vernichtet. Der Händler hat dann jedoch einen Schadensersatzanspruch gegen den Kunden, der Ware retourniert hat, die in dem entsprechenden Zustand nicht hätte zurückgeschickt werden können.