Eine Exklave bezeichnet den Teil eines Staatsgebietes, das vom Rest des Gebiets durch Grenzen räumlich abgetrennt und ausschließlich über fremdes Staatsgebiets zu erreichen ist.
Eine engere Definition schließt hingegen die Bezeichnung Exklave aus, wenn das Gebiet über internationale Gewässer zu erreichen ist, wie zum Beispiel Alaska. Inseln, für welche diese Definition auch gilt, werden hingegen nicht als Exklaven bezeichnet.
Deutschland verfügt über nur eine Exklave auf Schweizer Territorium, Büsingen am Hochrhein. Büsingen liegt am Ufer des Rheins und gehört zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg. Der Ort ist vollständig umgeben von Schweizer Staatsgebiet und grenzt an die Schweizer Kantone Schaffhausen, Zürich und Thurgau. Die Gemeinde hat etwa 1450 Einwohner.
Im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts kaufte Schaffhausen eine Reihe von Gemeinden im nahegelegenen Umland von Österreich. Die einzige Ausnahme bildete die Gemeinde Büsingen, die damals noch zu Österreich gehörte und in dessen Besitz verblieb.
Grundlegend für die Geschichte Büsingens als Exklave war die Entführung des österreichischen Lehnsherrn Eberhard Im Thurn durch Schaffhausen. Ein historisches Ereignis, welches letztlich die Einbindung Büsingens in die Schweiz verhinderte. Der Ort Büsingen ging im Laufe der Geschichte zum Großherzogtum Baden und schließlich zu Deutschland über.
Mehrmals gab es den Versuch, das Büsingen sich wieder der Schweiz anschließt. In einer Volksabstimmung im Jahre 1918 stimmten 96 % der Büsinger Bürger für eine Angliederung an die Schweiz. Der Anschluss scheiterte schlussendlich nur, weil die Schweiz kein geeignetes Austauschgebiet anbieten konnte.
Im Jahre 1956 gab es erneut Verhandlungen über die Exklave. Die vielversprechenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland scheiterten jedoch daran, dass Konstanz auf den Verbleib Büsingens beharrte und darüber hinaus noch einen verbindenden Korridor zum deutschen Staatsgebiet forderte. Die Schweiz beendete daraufhin die Verhandlungen. Am 4. Oktober 1967 trat schließlich der neue Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft, welchen den rechtlichen Status von Büsingen bis heute regelt.
Durch die politische Geschichte Büsingens gibt es einige Besonderheiten in Büsingen. So verfügt es über zwei Postleitzahlen, eine für Deutschland und eine für die Schweiz. Eigentlich hat Büsingen eine deutsche Vorwahl, viele Büsinger haben sich jedoch zusätzlich einen schweizerischen Telefonanschluss legen lassen.
Zumeist wird mit dem Schweizer Franken bezahlt, den Euro nutzen üblicherweise nur Touristen. Eine Diskrepanz ergibt sich auch dadurch, dass viele Büsinger ihre Rente in Euro bekommen, für ihre alltäglichen Ausgaben hingegen mit dem Schweizer Franken bezahlen. Büsinger, die ihr Gehalt in Franken erhalten, müssen ihre Steuern in Deutschland abführen und erleiden so Steuernachteile. Entlang der 17 km lange Grenze zwischen Büsingen, der Schweiz und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.