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DB Spartickets- Regeln zur Zugbindung bei Verspätung

MarcW 27. November 2015
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DB Spartickets- Regeln zur Zugbindung bei Verspätung

Die Deutsche Bahn wirbt mit günstigen Sparpreisen um Kunden. Allerdings gibt es nur ein begrenztes Kontingent, es empfiehlt sich also rechtzeitig zu buchen, falls eine frühzeitige Planung möglich ist.

Drei Monate bis einen Tag vor Reiseantritt ist der Kauf der Spartickets möglich. Kombiniert mit einer Bahncard 25 oder Mitfahrer-Rabatten können Kunden hier eine Menge Geld sparen. Allerdings gilt für alle Sparangebote die Zugbindung, auf der Fahrkarte ist die Verbindung vermerkt, die nur für diesen Tag und den festgelegten Zug gültig ist.

Angebote der Deutschen Bahn

Ab 29 € können DB Kunden quer durch Deutschland reisen, der Preis gilt für die einfache Fahrt. Zu zweit kann man für 49 € beliebig weit fahren, auch hier gilt die einfache Fahrt. Zusätzlich gewährt die Bahn 25 Prozent Rabatt für Inhaber der Bahncard 25. Sehr attraktiv für kleinere Gruppen sind die Mitfahrer-Rabatte, für 19 € können bis zu vier Personen mitreisen.

Kinder unter sechs Jahren fahren kostenlos mit, auf der Fahrkarte eingetragene Kinder ab sechs Jahren bis einschließlich 14 Jahre können ebenfalls kostenlos mitreisen.

Alle Preise beziehen sich auf die 2. Klasse, wer 1. Klasse reisen möchte, zahlt dafür einen Aufpreis. Falls Tickets für die 2. Klasse bereits ausverkauft sind, können Fahrkarten der 1. Klasse oft günstiger erworben werden als Normal-Tickets. Für alle Sparpreise gilt die Zugbindung.

Überblick zu den Sondertickets

Quer-durchs-Land-Tickets für 44 € sind ebenfalls bis zu drei Monate im Voraus buchbar. Mitreisende zahlen hier einen Aufschlag von 8 €, dies können fünf Personen sein. Eine ähnliche Regelung gilt für Schönes-Wochenende-Ticket, hier zahlt ein Reisender 40 €, jede weitere Person 4 € Aufschlag. Aktuelle Sparangebote werden auf der Website der Bahn veröffentlich. Der Sparpreisfinder hilft dabei, passende Angebote für den gewünschten Zeitraum zu suchen. Alle Angebote sind online buchbar und gebührenfrei. Am Schalter verlangt die Bahn Gebühren zwischen zwei und fünf Euro.

Bahn-Spezial für Fernverkehr-Angebote

Es ist nicht ganz einfach, den Überblick über alle Sparpreise zu erhalten, aber die Suche nach Alternativen zu den Normalpreisen der Bahn lohnt auf jeden Fall. Für Züge des Fernverkehrs gibt es ein Restplatzkontingent, das Bahn-Spezial. Hier ist die Buchung nur mit Kreditkarte möglich, Umtausch und Erstattung sind nicht möglich. Es ist sozusagen das Last-minute-Ticket der Bahn. Die gute Nachricht: ab Dezember 2015 entfällt die Vorkaufsfrist bei Sparpreisen, Tickets können bei Verfügbarkeit noch am Reisetag erworben werden.

Verspätungen der Züge mit Sparpreis-Tickets

Die Fahrgastrechte regeln die Entschädigung bei Verspätungen oder Zugausfällen. Grundsätzlich habe Inhaber der Sparpreis-Tickets die gleichen Rechte wie „Normalfahrer“. Davon ausgenommen sind regionale Angebote wie Länder-Tickets, Schönes-Wochenende oder Quer-durchs-Land-Tickets.

Bei einer Verspätung ab 60 Minuten können bis zu 25 Prozent des Fahrpreises erstattet werden, ab 120 Minuten gibt es die Hälfte des Fahrpreises zurück. Wird am Zielbahnhof eine Verspätung von mehr als 60 Minuten erwartet, kann der Reisende von der Fahrt zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.

Entschädigung & Formular für Verspätungen

Hierfür müssen Bahnreisende das Fahrgast-Formular ausfüllen, welches der Kunde entweder im Zug oder im DB Reisezentrum erhält. Hier bekommen Reisende auch die Bestätigung der Verspätung. Das Service-Personal im Zug kann Verspätungen erst ab 60 Minuten bestätigen. Das ausgefüllte Formular wird zusammen mit der Fahrkarte in einem DB Reisezentrum oder bei der DB Information abgegeben. Hier erhält der Kunde in der Regel sofort die Entschädigung als Geldbetrag oder auf Wunsch als Gutschein.

Aufhebung der Zugbindung

Hier sind ebenfalls regionale Angebote, Wochenend-Ticket und Quer-durchs-land-Ticket ausgeschlossen. Für alle anderen Spar-Tickets gilt, dass die Zugbindung ab einer Verspätung von 20 Minuten aufgehoben wird.

Der Reisende kann einen anderen, auch höherwertigen Zug als Start wählen oder seine Reise mit einem anderen Zug fortsetzen. ICE-Sprinter und CityNightLine-Züge dürfen nicht genutzt werden. Bahnkunden sollten sich die Verspätung und aufgehobene Zugbindung bestätigen lassen, denn das Recht auf Entschädigung bleibt bestehen.

Gestrandete Fahrgäste

Bei nächtlichen Verspätungen kann es passieren, dass Bahnreisende ihr Ziel nicht mehr erreichen können. Sie haben Anspruch darauf, die Weiterfahrt mit dem Taxi fortzusetzen. Bis 80 Euro erstattet die Bahn in einem solchen Fall. Ist auch dies ausgeschlossen, haben Bahnkunden das Recht auf Unterbringung in einem Hotel, wenn die Fahrt an diesem Tag nicht mehr fortgesetzt werden kann. Vorrang hat allerdings ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit, die die Bahn zur Verfügung stellen.

Schlichtung: Bei strittigen Fragen können Bahnkunden sich an die Servicestelle Fahrgastrechte wenden. Außerdem hat die Bahn regionale Schlichtungsstellen eingerichtet, für den Fall, dass Kunden nicht mit ihrer Entschädigung einverstanden sind. Auch erforderliche Aufwendungen des Reisenden wie Taxi oder Hotel können bei der Servicestelle geltend gemacht werden. Die Fahrgastrechte gelten für alle Eisenbahnunternehmen in Deutschland.

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