Mit gebrochenen Händen in den Ski-Urlaub? An den Strand fahren, obwohl gerade erst der Großvater verstorben ist?
Geht gar nicht. Doch wer für Reisen, die er nicht antritt, auch tatsächlich nichts bezahlen möchte, für den gilt: Die richtige Reiserücktrittsversicherung muss her! Denn nicht jede Versicherung deckt die gleichen Krankheitsfälle ab.
Wann sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnt
Der frühe Vogel fängt den Wurm. Das gilt vor allem bei Urlaubsreisen, denn früh den Urlaub zu buchen, hat eine Vielzahl von Vorteilen: Durch Frühbucherrabatte kann von Tiefpreisen profitiert werden und die Verfügbarkeit von Reisen ist weitaus größer.
Je früher man allerdings bucht, desto höher ist das Risiko, dass vor Reiseantritt doch noch etwas passiert. Dies gilt insbesondere für Familien mit Kindern oder bei älteren Menschen. Und wenn eine Reise erst einmal abgesagt werden muss, kommt man so gut wie nie kostenlos davon.
Stornogebühren bei Reisen beachten
Der Grund hierfür liegt in den anfallenden Stornogebühren, die unterschiedlich hoch ausfallen können. So berechnen Reiseveranstalter bei Pauschalreisen üblicherweise Stornierungsgebühren zwischen 20 und 55 Prozent des Reisepreises.
Bei Bahntickets und Flügen sind je nach Tarif auch 100 Prozent keine Seltenheit. Grundsätzlich gilt aber: Je später die Stornierung erfolgt, desto höher sind die Gebühren. Eine Chance diese zurück zu erhalten hat der verhinderte Reisende aber nur durch eine entsprechende Rücktrittspolice.
Erstattungsfälle der Reiserücktrittsversicherungen unterscheiden sich
Aber auch die Rücktrittsversicherung ist kein Rundumschutz. Wer sich etwa vom Arzt einen grippalen Infekt oder eine starke Erkältung attestieren lässt, weil er die bereits gebuchte Reise nicht mehr antreten will, wird nicht weit kommen.
Welche Krankheiten werden als Grund anerkannt?
Denn üblicherweise werden, um Missbrauch vorzubeugen, nur akute Erkrankungen, medizinische Notfälle oder andere ernste Gesundheitsprobleme erfasst. Dazu zählen zum Beispiel defekte Prothesen, nicht unerhebliche Verletzungen an Armen und Beinen oder Schwangerschaftskomplikationen, die zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht absehbar waren. Die meisten Versicherer springen auch bei Impfunverträglichkeiten ein. Als Faustregel gilt grundsätzlich: Liegt ein ärztliches Attest vor, aus dem eine Unfähigkeit zu Reisen hervorgeht, ist ein versicherter Schadensfall eingetreten.
Achten Sie auf die Details auch für Mitreisende
Üblicherweise werden alle anerkannten Erstattungsgründe von der Reiserücktrittsversicherung auch akzeptiert, wenn sie bei nahen Angehörigen oder Mitreisenden des Versicherten vorliegen. Das gleiche gilt, wenn die Betreuungsperson des Reisenden verhindert ist. In Detailfragen wie diesen unterscheiden sich die einzelnen Vertragsbedingungen der Versicherer aber. So begrenzen manche diese Erstattung bei Verhinderungen, die bei Angehörigen des Reisenden liegen auf zwei Mitreisende und deren Kinder, die gemeinsam gebucht haben. Andere Anbieter erlauben bis zu vier Erwachsene mit Kindern.
Tipp: Vor Stornierung die Versicherung kontaktieren
Weitere legitime Gründe zur Stornierung einer Reise sind üblicherweise auch der Tod naher Angehöriger, Zeugenaussagen vor Gericht oder unerwartete Kündigungen. Wegen der unterschiedlichen Konditionen sollte in jedem Fall vor der Stornierung einer Reise der Versicherer kontaktiert werden. Nur so lassen sich ungewünschte Überraschungen vermeiden. Viele Versicherer verfügen auf Grund der Komplexität medizinischer Fragen sogar über eine besondere Hotline für medizinische Fragen.
Kosten variieren mit dem gewählten Tarif
Ganz kostengünstig sind Reiserücktrittsversicherungen indes nicht. Bei einem Reisepreis von 500 Euro liegt der Preis einer Police ohne Selbstbeteiligung zwischen 15 und 30 Euro für eine Einzelperson. Mit dem Reisepreis steigt aber auch der Preis der Versicherung. Bei einer Reise im Wert von 3.000 Euro sind Versicherungsprämien von über 100 Euro schon keine Seltenheit mehr.
Günstigere Reiseversicherung dank Selbstbehalt
Wer deshalb auf einen kostengünstigeren Tarif mit Selbstbehalt zurückgreifen will, muss im Ernstfall ca. 20 Prozent des Reisepreises selbst zahlen. Bei einer 1.500-Euro-Reise sind das schon 300 Euro und damit ein nicht ganz unerheblicher Betrag.
Tipp: Rechtzeitig Reiseversicherung abschließen
Beim Buchen von Reisen über das Internet werden üblicherweise am Ende des Buchungsvorgangs Reiserücktrittsversicherungen als Zusatzoption angeboten. Verbraucherschützer raten, von diesen Versicherungen fernzubleiben, da diese normalerweise nicht die besten Konditionen hinsichtlich Preis und Leistung liefern.
Es ist also besser sich möglichst zeitnah nach der Buchung selbst um einen adäquaten Versicherungsschutz zu kümmern und einige Anbieter zu vergleichen. Denn insbesondere bei frühen Buchungen, für Familien mit Kindern und für ältere Menschen ist eine gute Reiserücktrittsversicherung von Vorteil. Für Krankheitsfälle gilt: Erstattungen erfolgen bei Reiseunfähigkeit.