Wer schon seit langer Zeit einen Urlaub gebucht haben sollte und genau in dieser Zeit einen längeren Krankenstand zu beklagen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Reise dennoch antreten.
Hierbei benötigt wird zuerst einmal die Zustimmung von dem behandelnden Arzt. Ebenso ist die Befürwortung von der „Niederösterreicherin Gebietskrankenkasse“ (NÖGKK) notwendig, um trotz Krankenstand in den Urlaub fahren zu können.
Wie ist es möglich, die Zustimmung der zuständigen Stellen zu erhalten
Über das Internet oder auch bei der jeweiligen zuständigen Krankenasse (z.B. GKK) ist es möglich, ein Formblatt zu erhalten oder auszudrucken, das von dem Arzt komplett ausgefüllt werden muss. Hierbei müssen unter anderem folgende Daten eingetragen werden:
- Name des Patienten
- Jeweilige Krankheit
- Der aktuelle Zustand
- Die Zustimmung für den Urlaub
- Besonderheiten
Dieses ausgefüllte Formblatt muss dann dem ärztlichen Dienst vorgelegt werden, um entsprechend überprüft zu werden. Sollte der Urlaub dann trotz Krankenstand genehmigt werden, kann dieser wie gewohnt in Anspruch genommen werden.
Was muss bei dem Beantragen von dem Urlaub trotz Krankenstand beachtet werden
Es ist durchaus sinnvoll, den Krankenstand früh genug vor dem eigentlichen Urlaub anzumelden. Der Grund hierfür ist, dass es einige Zeit in Anspruch nehmen kann, bis das Formblatt geprüft und bestätigt wurde. Ebenso kann auch die Untersuchung von dem Arzt etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Diese Krankheitsuntersuchung muss natürlich aktuell durchgeführt werden, um den Zustand vor em Urlaubsantritt zu überprüfen.
Weiterhin sollte natürlich auch der eigene körperliche Zustand beachtet werden. Selbst wenn der Urlaub trotz Krankenstand erlaubt wird, muss die Reise natürlich nicht angedrehten werden, wenn die Krankheit schlimmer werden sollte.
Welche weiteren Reglungen für den Krankenstand im Urlaub gibt es?
Es ist durchaus möglich, sich auch während eines Urlaubs als „arbeitsunfähig“ melden zu können. Hierfür ist es zuerst einmal notwendig, sofort einen Arzt vor Ort zu besuchen, der entsprechend die Krankschreibung vornimmt.
Dieser Vorgang kann nicht mit einer Ferndiagnose oder nach dem Urlaub bei dem Hausarzt abgeschlossen werden. Weiterhin ist es nötig, den Arbeitgeber unverzüglich über den Krankenstand zu informieren, indem dieser angerufen wird.
Sollte die Krankmeldung dabei in Länder der EU ausgeben werden oder in Staaten, bei denen ein Abkommen bei der Krankenversicherung besteht, sorgt der im Ausland zuständige Krankenversicherungsträger dafür, die österreichische Versicherung über den Krankenstand zu informieren. Wichtig hierbei zu wissen ist, dass der Urlaub nur dann unterbrochen werden muss, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert.